Kann ich die Kosten von den Steuern abziehen?
Coachings und Supervisionen lassen sich unter Umständen sowohl von Firmen als auch von Privatpersonen von der Steuer absetzen.
Kosten für Coaching und Supervision stellen gemäss gültiger Rechtssprechung grundsätzlich keine berufsorientierten Aus- und Weiterbildungen (Abschnitt 4.5) dar. Somit lassen sie sich nicht ohne weiteres von der Steuer absetzen.
Wenn hingegen der Anteil an Vermittlung von beruflichem Wissen im Verhältnis zum Anteil an persönlicher Beratung überwiegt (obiger Link, Abschnitt 4.4), sind die Kosten möglicherweise abzugsfähig.
Sprechen Sie mit Ihrem Treuhänder oder dem zuständigen Steueramt, ob Sie die Kosten als berufsrelevante Ausgaben in Abzug bringen dürfen.