FAQ: Wie steht es um die Vertraulichkeit in der Supervision?

So steht es um die Vertraulichkeit in der Supervision

Ich verpflichte alle Teilnehmenden meiner Supervisionsgruppen zur Vertraulichkeit. Sie behandeln sowohl die in der Supervision besprochenen Fälle als auch die Fallbringenden vertraulich.

Wie steht es um die Vertraulichkeit in der Supervision?

Wie steht es um die Vertraulichkeit in der Supervision?:

Alle Teilnehmenden meiner Supervision in Zürich verpflichten sich zur Einhaltung der Vertraulichkeit. Sie behandeln sowohl die besprochenen Fälle als auch die Fallbringenden vertraulich.

Das heisst konkret, dass kein Mitglied Supervisionsfälle mit Dritten bespricht oder darüber berichtet.
Dies bildet Teil der Ethikvorgaben des bso und wird von mir als Moderator vorgelebt.

Die Fallschilderung erfolgt idealerweise dennoch in anonymisiserter Form. So sind niemandem Rückschlüsse auf die besprochene(n) Person(en) möglich.

Proaktive Behandlung der Vertraulichkeit durch die Moderation

Ich thematisiere die Vertraulichkeit jeweils bei der Bildung einer Supervisionsgruppe. Auf diese Weise hole ich die Zusicherung der Einhaltung durch die Gruppenmitglieder aktiv ein.

Das heisst, entweder wenn sich eine neu Gruppe bildet oder wenn neue Mitglieder zu einer bestehenden Supervisionsgruppe hinzukommen, spreche ich die Vertraulichkeit an.

Denn nur so können alle Teilnehmenden einer Supervision sicher sein, dass auch ihre eigenen Anliegen vertraulich behandelt werden. Und dies ist schliesslich die Voraussetzung, dass sie ihre Fälle zur Bearbeitung einbringen.

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