FAQ: Wie steht es um die Ver­trau­lich­keit in der Supervision?

So steht es um die Ver­trau­lich­keit in der Supervision

Ich ver­pflichte alle Teil­neh­men­den mei­ner Super­vi­si­ons­grup­pen zur Ver­trau­lich­keit. Sie behan­deln sowohl die in der Super­vi­sion bespro­che­nen Fälle als auch die Fall­brin­gen­den vertraulich.

Wie steht es um die Ver­trau­lich­keit in der Supervision?

Wie steht es um die Ver­trau­lich­keit in der Super­vi­sion?:

Alle Teil­neh­men­den mei­ner Super­vi­sion in Zürich ver­pflich­ten sich zur Ein­hal­tung der Ver­trau­lich­keit. Sie behan­deln sowohl die bespro­che­nen Fälle als auch die Fall­brin­gen­den vertraulich.

Das heisst kon­kret, dass kein Mit­glied Super­vi­si­ons­fälle mit Drit­ten bespricht oder dar­über berichtet.
Dies bil­det Teil der Ethik­vor­ga­ben des bso und wird von mir als Mode­ra­tor vorgelebt.

Die Fall­schil­de­rung erfolgt idea­ler­weise den­noch in anony­mi­sis­er­ter Form. So sind nie­man­dem Rück­schlüsse auf die besprochene(n) Person(en) möglich.

Pro­ak­tive Behand­lung der Ver­trau­lich­keit durch die Moderation

Ich the­ma­ti­siere die Ver­trau­lich­keit jeweils bei der Bil­dung einer Super­vi­si­ons­gruppe. Auf diese Weise hole ich die Zusi­che­rung der Ein­hal­tung durch die Grup­pen­mit­glie­der aktiv ein.

Das heisst, ent­we­der wenn sich eine neu Gruppe bil­det oder wenn neue Mit­glie­der zu einer bestehen­den Super­vi­si­ons­gruppe hin­zu­kom­men, spre­che ich die Ver­trau­lich­keit an.

Denn nur so kön­nen alle Teil­neh­men­den einer Super­vi­sion sicher sein, dass auch ihre eige­nen Anlie­gen ver­trau­lich behan­delt wer­den. Und dies ist schliess­lich die Vor­aus­set­zung, dass sie ihre Fälle zur Bear­bei­tung einbringen.

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