FAQ Supervision in Zürich
Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen rund um mein Supervisionsangebot.
Gerne antworte ich konkret auf Ihre spezifische Frage. Kontaktieren Sie mich.
Kosten für die Supervision: Übernahme durch die Krankenkasse?
Übernahme der Kosten für Supervision durch die Krankenkasse:
Steigerung der beruflichen Kompetenzen und Stressbewältigung sind Investitionen, bevor Sie krank werden.
Und derzeit ist in der Schweiz die Prophylaxe von den Krankenkassen nicht anerkannt.
Vereinfacht gesagt:
Sobald Sie die Schwierigkeiten in Ihrem Job nicht mehr meistern und Sie «wirklich» krank werden, springt die Krankenkasse ein.
Kosten, die Sie aufwenden, um gar nicht erst in diese Situation zu kommen, müssen Sie hingegen selber tragen.
Derzeit übernehmen Krankenkassen keine Kosten für proaktive Stressbewältigung.
Das ist zwar sicherlich nicht optimal, aber es kann Ihnen auf Ihrem Weg auch nützen:
Ich achte während der Supervisionen stark darauf, dass meine Supervisanden stets eigenverantwortlich handeln. Und neben den Vorgängen in den Supervisionen und den daraus fliessenden Erkenntnissen bilden die effektiven Kosten einen wesentlichen Anteil an der Eigenverantwortung.
Kostenübernahme für KMU: Ist Ihr Budget schon stark belastet?
Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, wenn Sie eine Supervision für sich oder für jemanden aus Ihrem Team wünschen, sich dies aber aus finanziellen Gründen nicht leisten können. Ich bin sicher: Wir finden eine Lösung.
Zudem: Auslagen, die Sie als Firma für Supervision haben, sind unter Umständen als Berufsauslagen von der Steuer abziehbar. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über diesen Punkt.
Der Arbeitsort der Supervision ist generell in meiner Praxis in Zürich
Der Arbeitsort der Supervisionsgruppe für die Supervision ist in der Regel meine Praxis an der Forchstrasse 36 in Zürich.
Dies hat sich in der Vergangenheit bewährt. Auf diese Weise besteht für die Teilnehmenden der Supervision genügend Abstand vom Tagesgeschäft. Und alle können sich auf die Arbeit an der eigenen Persönlichkeit einstellen.
Supervision in Ihrer Firma
Bei Teamsupervisionen können wir die Supervision in Ihrer Firma durchführen. Oder falls es die Arbeitsfähigkeit der Gruppe unterstützt an jedem anderen dafür geeigneten Ort.
Ich empfehle jedoch, in der Regel die Supervisionen bei mir in der Praxis in Zürich durchzuführen:
Wir sind garantiert ungestört, die Mitglieder der Gruppe sind vom Tagesgeschäft in der Firma etwas entfernt und wir sind völlig frei in der Wahl der Methoden.
So steht es um die Vertraulichkeit in der Supervision
Ich verpflichte alle Teilnehmenden meiner Supervisionsgruppen zur Vertraulichkeit. Sie behandeln sowohl die in der Supervision besprochenen Fälle als auch die Fallbringenden vertraulich.
Das heisst konkret, dass kein Mitglied Supervisionsfälle mit Dritten bespricht oder darüber berichtet.
Dies bildet Teil der Ethikvorgaben des bso und wird von mir als Moderator vorgelebt.
Die Fallschilderung erfolgt idealerweise dennoch in anonymisiserter Form. So sind niemandem Rückschlüsse auf die besprochene(n) Person(en) möglich.
Proaktive Behandlung der Vertraulichkeit durch die Moderation
Ich thematisiere die Vertraulichkeit jeweils bei der Bildung einer Supervisionsgruppe. Auf diese Weise hole ich die Zusicherung der Einhaltung durch die Gruppenmitglieder aktiv ein.
Das heisst, entweder wenn sich eine neu Gruppe bildet oder wenn neue Mitglieder zu einer bestehenden Supervisionsgruppe hinzukommen, spreche ich die Vertraulichkeit an.
Denn nur so können alle Teilnehmenden einer Supervision sicher sein, dass auch ihre eigenen Anliegen vertraulich behandelt werden. Und dies ist schliesslich die Voraussetzung, dass sie ihre Fälle zur Bearbeitung einbringen.
Das ist die optimale Anzahl Mitglieder einer Supervisionsgruppe
Die optimale Grösse der Gruppe stellt erstens sicher, dass die Fallbearbeitung auch bei Abwesenheiten möglich bleibt. Zweitens muss jedes Mitglied der Supervisionsgruppe in ausreichenden Abständen eigene Fälle einbringen können.
Und drittens soll die Grösse eine gewisse Nähe der Mitglieder zueinander begünstigen. Denn neben der Qualität der zu bearbeitenden Fälle ist das Vertrauen zwischen den Gruppenmitgliedern für die wirksame Arbeit zentral.
In meiner Erfahrung sind Supervisionsgruppen von 6 bis 10 Personen ideal.
Was ist, wenn es mehr Mitglieder sind?
Bei zu grossen Supervisionsgruppen sinkt erfahrungsgemäss das Commitment zur regelmässigen Teilnahme. Das Vertrauensverhältnis unter den Mitgliedern ist zudem weniger stark ausgeprägt.
Zudem wird es schwieriger für die einzelnen Mitglieder, regelmässig eigene Anliegen zu platzieren, da die «Konkurrenz» grösser ist. Nebenbei: Eine gewisse Konkurrenz ist durchaus gewollt, denn nur so ist sicher gestellt, dass die Qualität der zu besprechenden Fälle hoch bleibt.
Allerdings:
Trifft sich die Supervisionsgruppe beispielsweise alle zwei Monate für 1.5 bis 2 Stunden, ist es bei einer Grösse von mehr als 6 Mitgliedern bereits nicht mehr möglich, jedem Mitglied einen Fall pro Jahr zuzusichern.
Das ist, wenn es weniger Mitglieder sind
Bei kleineren Supervisionsgruppen ist die Gruppe bei Abwesenheiten schnell mal nicht mehr wirklich arbeitsfähig.
Anderseits ist man weniger anonym und kennt einander. Das ist gut für das Vertrauen, denn auch eher zurückhaltende Mitglieder trauen sich in kleineren Gruppen, ein eigenes Anliegen zu thematisieren.
Durch die weniger starke Konkurrenz kann jedoch die Qualität der Fälle abnehmen, oder es sind tendenziell stets dieselben Mitglieder, die eigene Anliegen bringen.
Daher droht der Nutzen und die Attraktivität der Gruppe bei (zu) kleinen Gruppen für die einzelnen Mitglieder abzunehmen.