FAQ: Kann ich Coa­ching Kos­ten von den Steu­ern abziehen?

Die Kos­ten für das Coa­ching las­sen sich unter Umstän­den von der Steuer abziehen

Je nach Anteil von berufs­be­ding­tem Wis­sen sind die Kos­ten abzugsfähig

Kos­ten für Coa­ching stel­len gemäss gül­ti­ger Rechts­spre­chung grund­sätz­lich keine berufs­ori­en­tier­ten Aus- und Wei­ter­bil­dun­gen (Abschnitt 4.5) dar.

Somit las­sen sie sich nicht ohne wei­te­res von der Steuer abziehen.

Kann ich Coa­ching Kos­ten von den Steu­ern abziehen?

Kann ich Coa­ching Kos­ten von den Steu­ern abzie­hen?:

Coa­chings und Super­vi­sio­nen las­sen sich unter Umstän­den von der Steuer abzie­hen. Spre­chen Sie mit Ihrem Treu­hän­der oder dem zustän­di­gen Steu­er­amt, ob Sie die Kos­ten als berufs­re­le­vante Aus­ga­ben in Abzug brin­gen dürfen.

Wenn hin­ge­gen der Anteil an Ver­mitt­lung von beruf­li­chem Wis­sen im Ver­hält­nis zum Anteil an per­sön­li­cher Bera­tung über­wiegt (obi­ger Link, Abschnitt 4.4), sind die Kos­ten mög­li­cher­weise abzugsfähig.

Spre­chen Sie mit Ihrem Treu­hän­der oder dem zustän­di­gen Steu­er­amt, ob Sie die Kos­ten als berufs­re­le­vante Aus­ga­ben in Abzug brin­gen dürfen.

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